Handelsregisterauszug selbst abrufen
Mitarbeitende von Behörden sollten grundsätzlich Handelsregisterauszüge selbst abrufen müssen und sich diese nicht von Unternehmen übermitteln lassen. Hintergund ist, dass die abgerufenen Dokumente mit entpsrechender Software bearbeitet werden können und die Behörden dann auf Informationen vertrauen, die nicht korrekt sein müssen.
